Vereinsgelände wieder offen
Mit den Änderungen der Coronaschutzverordnung, mit Gültigkeit ab 11.05.2020, sind im Allgemeinen und auch speziell für den Sport einige Lockerungen festgelegt worden. Der Krisenstab der Stadt Lippstadt hat nach bekannt werden alle Vereine darüber informiert, dass die generelle Sperrung aller städt. Sportanlagen (+ Bolzplätze) vom 16.03.2020 somit bzgl. der Freiluftsportanlagen hinfällig ist und unter Auflagen aus der Coronaschutzverordnung wieder nutzbar sind (Mail 07.05.2020.Stadt Lippstadt zu Lockerungen im Sport). Aufgrund zahlreicher Anfragen darauf, wurden wir heute 11.05.2020 per Mail informiert, dass der Krisenstab der Stadt Lippstadt das Thema Sport in dieser Woche wieder aufgreifen wird und wir deshalb um Geduld für weitere Entscheidungen/ Regelungen gebeten werden.
Solange wir von den städtischen Behörden keine weiteren Regelungen, Entscheidungen, Auflagen kennen, gelten, abgeleitet aus der Coronaschutzverordnung, folgende Regeln für die Mitglieder des LSeV :
Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden.
- max. 2 Personen an Bord mit Ausnahme minderjähriger Kinder
- da die Boote und das laufende Gut nicht desinfiziert sein können, müssen Handschuhe getragen werden
- die Stege dürfen nur zum Hin- und Rückweg vom Sportgerät betreten werden, wobei auf ausreichend Abstand zu anderen, die sich gerade auf dem Steg befinden, zu achten ist oder kurz abgewartet wird, bis diese den Steg verlassen haben.
Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden
- Mitglieder sorgen persönlich für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzregeln (Hände waschen, Hände desinfizieren, Einmalhandschuhe nutzen, etc.)
- Jedes Vereinsmitglied ist aufgefordert, seine Verweildauer auf dem Vereinsgelände kritisch zu prüfen. (Kommen-Wassersport-Gehen)
- Gruppenbildung ist untersagt, jedes Vereinsmitglied ist für die Abstandswahrung verantwortlich.
- Grillen und Picknicken sind nicht erlaubt.
- Mitglieder, die das Vereinsgelände nutzen, sind aufgefordert sich in die tagesaktuelle Anwesenheitsliste einzutragen, um im Falle einer Infektion eine Rückverfolgung zu ermöglichen. Die Liste hängt neben dem Kalender im Flur des Mövennests. Die Listen werden rollierend nach 6 Wochen wieder vernichtet.
Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.
- Das Mövennest bleibt geschlossen, nur die Nutzung von Toiletten und Waschbecken sind freigegeben.
- Duschen und Umziehen erfolgt zu Hause
- Das Vereinsgelände darf ausschließlich nur von Vereinsmitgliedern betreten werden mit Ausnahme zu betreuender, minderjähriger Kinder.
Wichtig ist dabei, die für den Verein wichtigen Auszüge der Coronaschutzverordnung gelesen und verstanden zu haben und danach zu handeln. Link: https://www.lippstaedter-segler.de/auszug-aus-der-coronaschutzverordnung-mit-gueltigkeit-vom-11-05-2020/
Unter Einhaltung der genannten Regelungen dürfen auch Tätigkeiten auf dem Vereinsgelände von den Mitgliedern durchgeführt werden. Privatboote dürfen bearbeitet und ins Wasser gebracht, Gelände und Gebäude müssen von außen gesäubert und das Beachvolleyballfeld darf auch wieder genutzt werden.
ACHTUNG! Das Ordnungsamt wird Kontrollen durchführen, bei Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften werden Strafen ausgesprochen, bis hin zur Schließung der Anlage durch die Stadt Lippstadt. Geht bitte verantwortungsbewusst mit den Regeln um.
Wir bitten alle Mitglieder inständig, die vom Verein bereitgestellten Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe u.a. nicht zu entwenden. Innerhalb von 2 Tagen nach zur Verfügungstellen fehlten diese bereits auf der Damentoilette. Jeglicher Diebstahl führt zum Vereinsausschluss-verfahren durch den Vorstand.
Ausbildung und Prüfungen
Die praktische Ausbildung zum SBF See am Margaretensee und die zugehörige Prüfung mussten aufgrund Corona verlegt werden. Wir prüfen zur Zeit wann beides stattfinden kann. Die Vorgaben des Prüfungsamtes müssen vom SCLi und LSeV geprüft werden, ob diese zu erfüllen sind. Als weiteres muss das Ordnungsamt Lippstadt dem Prüfungsamt die Durchführung offiziell erlauben. Diese bürokratischen Hürden sind noch zu nehmen, bevor wir konkreter werden können. Bitte habt ein wenig Geduld!
Die Ausbildung zum Funkschein muss entsprechend organisiert und offiziell erlaubt werden. Mit aktuellen Unterlagen des DSV zur Durchführung der Ausbildung bei Lockerung der Coronaschutzverordnung versuchen wir beim Ordnungsamt vorstellig zu werden. Bitte habt ein wenig Geduld.
Die praktische Ausbildung zum SBF Binnen unter Segel wird zur Zeit organisiert, um diese nach den neuen Regeln durchzuführen. Die schöne Atmosphäre mit allen auf der Terasse zu sein, zu essen un zu lernen. wird dieses Jahr Corona zum Opfer fallen müssen.
Alle weiteren Informationen entnehmt bitte unserer Seite Ausbildung auf unserer Homepage.
Boote im Wasser
Am Samstag, 09.05.2020, waren wir nach der Lockerungen im Sport sofort aktiv und haben die Vereins-Conger ins Wasser gebracht. Damit ist es jetzt aber nicht getan. Die Boote müssen unbedingt gesäubert, die Besegelung ausprobiert und eventuelle Ersatzteile besorgt bzw. angebracht werden. Diejenigen, die die Boote zuerst ausprobieren, schreiben bitte ins Bootbuch in der Backskiste, was aufgefallen ist oder schreibt dem Vorstand kurz eine Mail. Aber auch das Gelände hat es nötig. Die Terasse muss grundgereinigt werden, auch wenn wir sie derzeit nicht großartig nutzen können. Wie Ihr wisst, kann jeder Arbeitsdienst leisten, wenn er vor Ort ist, ohne dass ein offizieller Termin eingestellt ist. Die AD-Nachweise werft Ihr dann wieder in den Briefkasten hinter der Eingangstür des Mövennests (sind dort auch zu finden). Neuen Mitgliedern, die mit den Abläufen/Technik noch nicht so vertraut sind, helfen wir gerne – meldet Euch einfach!