Mittlerweile kennen hoffentlich alle die wesentlichen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung. Da diese aber immer wieder angepasst wird, müssen auch wir unsere Regeln von Zeit zu Zeit anpassen. Die neueste Version findet Ihr in diesem Link: Corona SchVo mit Gültigkeit ab 15.07.2020. Nichtsdestotrotz gelten nachwievor die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die wir hier für Euch nochmal darstellen möchten: Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.
Doch bei allen für unsere Gesundheit von den Mitgliedern einzuhaltenden wichtigen Regeln, können wir trotzdem zur Normalität nahezu zurückkehren.
- Segeln, SUP, Surfen, Beachvolleyball sind wieder frei möglich.*
- Nutzung des Geländes, Terasse und Vereinsgebäudes sind frei nutzbar.*
- Arbeiten an Booten und Vereinsgelände sind wieder möglich*
* Bei allen Möglichkeiten berücksichtigt vor allem:
- (1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infekti-onsgefahren aussetzt. => s. Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, vor allem Hände waschen und desinfizieren
- (2) Mehrere Personen dürfen im öffentlichen Raum nur zusammentreffen, wenn es sich
- 1. ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerin-nen und Lebenspartner,
- 2. ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften,
- 3. um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen,
- 4. um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen oder
- 5. in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens zehn Personen handelt. Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten. => Gruppen bis max. 10 Pers möglich
- (1) Außerhalb der oben genannten zulässigen Gruppen ist im öffentlichen Raum zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, soweit in dieser Ver-ordnung nichts anderes bestimmt ist.
- (2) Wenn die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) notwendig. => Abstand einhalten, wenn notwendig Maske tragen
- (1) Die einfache Rückverfolgbarkeit im Sinne dieser Vorschrift ist sichergestellt, wenn die den Begegnungsraum eröffnende Person (Gastgeber, Vermieter, Einrichtungsleitung, Be-triebsinhaber, Veranstaltungsleitung usw.) alle anwesenden Personen (Gäste, Mieter, Teilneh-mer, Besucher, Kunden, Nutzer usw.) mit deren Einverständnis mit Name, Adresse und Tele-fonnummer sowie – sofern es sich um wechselnde Personenkreise handelt – Zeitraum des Aufenthalts bzw. Zeitpunkt von An- und Abreise schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt. => Eintragung in die Liste zur Rückverfolgung (Aushang im Flur)
- (2) Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand ist bis auf weiteres im Freien nur mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 sicher-gestellt sein muss. => Sport wieder möglich;
- (3) Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist nur bis zu 300 Personen und bei sicher-gestellter einfacher Rückverfolgbarkeit nach § 2a Absatz 1 zulässig. => Gäste dürfen mitgebracht werden, aber denkt an unsere Regelung bei mehreren Gästen zu einem Mitglied sich kurz bei der 2. Voristzenden zu melden (Terassenplätze, evtl. Miete, o.a.)
- (5) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Oktober 2020 untersagt. => Geplante Veranstaltungen (Regatten/Feste/etc) werden derzeit jedoch nicht stattfinden können, da der Aufwand und der Verantwortung für uns nicht leistbar sind.
Bitte sorgt für Eure Sicherheit und die der anderen, in dem Ihr die Regeln einhaltet. Dennoch wünschen wir allen wieder viel Spaß und Freude bei der Rückkehr zur (nahezu) Normalität bei uns am See.
Wir freuen uns auf Euch!
Euer Vorstand